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Mosquitoausbildung

Fußstartfähige UL

Fußstartfähige UL (auch als "Minimum" bekannt) sind quasi Trikes in vereinfachter Form. Der Pilot hängt hier direkt unter seiner Drachenfläche und hat einfach das Fahrgestell eingespart.

Ausbildung zum Mosquito-Pilot

Bewerber mit DHV-A Schein Hängegleiter oder österreichischem SoPi oder schweizer Brevet

(beides für Hängegleiter; beides OHNE Überlandberechtigung)
Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen;
Praxis siehe "Fußgänger"

Theorie:
Die Fächer Menschliches Leistungsvermögen (ML) und (bei Nachweis) Flugfunk können erlassen werden
Bei den "allgemeinen" Fächern kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden
Bei den "speziellen" Fächern kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden
Theorieprüfung durch Prüfungsrat
Praxis:
• Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
• Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis dulv


Bewerber mit DHV-B Schein Hängegleiter oder österreichischem SoPi oder schweizer Brevet

(beides für Hängegleiter; beides MIT Überland-Berechtigung)
Bei entspr. Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen;
Praxis siehe "Fußgänger"

Theorie:
Die Fächer Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen (ML) und (bei Nachweis) Flugfunk können erlassen werden
Bei den "allgemeinen" Fächern kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden
Bei den "speziellen" Fächern kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden
Theorieprüfung durch Prüfungsrat
Praxis:
• Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
• Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Kopie DHV B-Schein / SoPi / Brevet mit Überland-Berechtigung
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis dulv

Bewerber mit gültiger PPL (A/B/C/D/H, PPL-N und FCL) oder gültiger SPL für Motorschirme, Motorschirm-Trikes oder Tragschrauber

Theorie:
Theorieausbildung in den "spezielle"n Fächern (Technik, Verh. i. bes. Fällen) komplett
Prüfungsabnahme in diesen beiden Fächern (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

Praxis:
• Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
• Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
• Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Kopie der gültigen PPL oder SPL
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis dulv

Bewerber mit gültiger SPL für Trike oder Dreiachs

Theorie:
Enfällt

Praxis:
• Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
• Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
• Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Kopie der gültigen SPL
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis


Fußgänger (ohne fliegerische Vorbildung)

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

Theorie:
Modul I (allgemeine Fächer):
1. Luftrecht
2. Flugfunk
3. Meteorologie
4. Menschliches Leistungsvermögen (ML)
5. Navigation

Modul II (spezielle Fächer):
1. Technik
2. Verhalten in besonderen Fällen

Theorieprüfung durch Prüfungsrat

Praxis:
• Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
• Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
• Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag zur Lizenzerteilung
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Verkauf von "Mosquitos"

Unser direkter Vertriebspartner ist Ortwin Keller.
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